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DHB - Sport • Nr. 177 vom 4.1.2020

Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB

(Änd. v. 07.01.20)

(Die bisherige Mitteilung v. 04.01.2020 berücksichtigt nicht die Änderung § 36 Abs. 5 SPO DHB, nach der die Richtigkeit der Eintragungen durch die Schiedsrichter nicht mehr gesondert elektronisch zu bestätigen ist, weil der Abschluss des ESB durch Ändern des Status auf 4 als solche Bestätigung gilt. Dieses wirkt sich auf die Neufassung § 50 Abs. 1 a) 7. SPO DHB aus.)

 

Aus gegebenem Anlass – Nichteinhalten der Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB gemäß § 31 Abs. 4 und § 33 Abs. 1 – 3 durch die Vereine und der Bestimmungen zur Bestätigung der Richtigkeit der Eintragungen im ESB gemäß § 36 Abs. 3 - 5 durch die Schiedsrichter der Meisterschaftsspiele BL Damen Halle 2019/2020 – weise ich hier besonders auf folgende diesbezügliche Strafbestimmungen gemäß § 50 SPO DHB hin:

 

§ 50 Strafen – Verfahrensregeln

Abs. 1 Der zuständige Staffelleiter verhängt gegen Vereine

a) bei folgenden Verstößen ihrer Mannschaften folgende Strafen:
 

  2. unterlassene Zurverfügungstellung eines mit dem Internet verbundenen Endgeräts 
  (§ 31 Abs. 4)                                                                                                           € 30,-

  3. unterlassene Benennung eines Protokollführers (§ 31 Abs. 4)                                  € 30,-

  4. unterlassenes, unvollständiges und nicht rechtzeitiges Ausfüllen des ESB
  (§ 33 Abs. 1 und 3)                                                                                                  € 20,-

b) bei folgenden Verstößen der Vereine oder ihrer Schiedsrichter oder Zeitnehmer folgende    

   Strafen:
   7. unterlassenes oder unvollständiges Ausfüllen des ESB und/oder

   unterlassener oder nicht rechtzeitiger Abschluss des ESB

   durch die Schiedsrichter (§ 36 Abs. 3 bis 5)                                                               € 25,-

   gehören die Schiedsrichter zwei verschiedenen Vereinen An; je Verein                        € 15,-

   bei Verstoß nur eines Schiedsrichters                                                                       € 15,-

 

Anmerkung: Diese Pflichten und Bestimmungen gelten nicht nur für Meisterschaftsspiele der Bundesliga Damen Halle, sondern nach erfolgtem Abschluss der Einführung des ESB gemäß § 1 SPO DHB auch für alle anderen Meisterschaftsspiele der Damen und Herren Feld und Halle im Geltungsbereich des DHB.


Frank Selzer

DHB - Sportausschuss

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

Staffelleiter Bundesliga Damen Halle 
 


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